Wie viel Angelruten sind gleichzeitig in Sachsen beangelbar?

Wieviel Angelruten sind in Sachsen erlaubt?

  • Rechtliche Grundlagen & Ausrüstung (Information der Fischereibehörde Sachsen - LVSA)

  • Erlaubte Ruten: Maximal zwei Handangeln gleichzeitig; bei Spinn- oder Flugangeln nur eine Angel.

  • Anbissstellen: Eine Handangel darf nur eine Anbissstelle haben (Ausnahme: Hegene bis zu fünf bzw. sechs Haken nach Vorschrift).

  • Raubfischschonzeit: Vom 1. Februar bis zum 30. April ist das Angeln mit Ködern, die zum Raubfischfang geeignet sind, untersagt. (Ausnahmen und Ergänzungen regelt die SächsFischVO)

  • Aufsicht: Ständige Beaufsichtigung ist Pflicht; elektronische Bissanzeiger ersetzen diese nicht.

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