Wie viel Angelruten sind gleichzeitig in Sachsen beangelbar?
Wieviel Angelruten sind in Sachsen erlaubt?
Rechtliche Grundlagen & Ausrüstung (Information der Fischereibehörde Sachsen - LVSA)
Erlaubte Ruten: Maximal zwei Handangeln gleichzeitig; bei Spinn- oder Flugangeln nur eine Angel.
Anbissstellen: Eine Handangel darf nur eine Anbissstelle haben (Ausnahme: Hegene bis zu fünf bzw. sechs Haken nach Vorschrift).
Raubfischschonzeit: Vom 1. Februar bis zum 30. April ist das Angeln mit Ködern, die zum Raubfischfang geeignet sind, untersagt. (Ausnahmen und Ergänzungen regelt die SächsFischVO)
Aufsicht: Ständige Beaufsichtigung ist Pflicht; elektronische Bissanzeiger ersetzen diese nicht.


