Wissenswertes
Was eredige ich wo?
Wie nehme ich Kontakt mit dem SFV Pratzschwitz auf?
- Unter angelvereinpratzschwitz@web.de kannst Du uns erreichen
- Instagram Kanal https://www.instagram.com/sfv_pratzschwitz/
- WhatsApp Kanal https://whatsapp.com/channel/0029Vb8pzu35q08XT3DB1c2a
Alles zur Fischereischeinprüfung in Sachsen
Gewässer verunreinigt, was tun?
- Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) verständigen
- Handelt es sich nicht um einen akuten Notfall, aber Sie bemerken eine illegale Einleitung oder Verschmutzung, kontaktieren Sie die untere Wasserbehörde Ihres zuständigen Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt. Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erreichen Sie das Landratsamt unter der Telefonnummer 03501 515-0 (bzw. direkt das Referat Gewässerschutz unter -3411)
Wieviel Angelruten sind in Sachsen erlaubt?
Rechtliche Grundlagen & Ausrüstung (Information der Fischereibehörde Sachsen - LVSA)
Erlaubte Ruten: Maximal zwei Handangeln gleichzeitig; bei Spinn- oder Flugangeln nur eine Angel.
Anbissstellen: Eine Handangel darf nur eine Anbissstelle haben (Ausnahme: Hegene bis zu fünf bzw. sechs Haken nach Vorschrift).
Raubfischschonzeit: Vom 1. Februar bis zum 30. April ist das Angeln mit Ködern, die zum Raubfischfang geeignet sind, untersagt. (Ausnahmen und Ergänzungen regelt die SächsFischVO)
Aufsicht: Ständige Beaufsichtigung ist Pflicht; elektronische Bissanzeiger ersetzen diese nicht.
Kinder und Jugend
Unter 9 Jahren: Kein eigener Schein nötig. Sie dürfen ohne eigene Rute unter Anleitung und mit der Ausrüstung eines volljährigen, berechtigten Anglers mitfischen (kein Hakenlösen/Töten von lebenden Fischen).
9 bis 16 Jahre: Ein Jugendfischereischein (ohne Prüfung) und ein Erlaubnisschein sind erforderlich. Das Angeln ist grundsätzlich nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen, erwachsenen Person mit Fischereischein erlaubt (Ausnahmen z. B. bei gliederten Vereinsmitgliedschaften ab 1 Jahr).
Ab 14 Jahren: Ablegung der Fischerprüfung möglich; nach Bestehen ist das Angeln ohne Begleitung gestattet.
Ab 16 Jahren: Gesetzliche Pflicht für den regulären Fischereischein inklusive erfolgreich abgelegter Fischerprüfung.
Fangbuch ausfüllen
Vor dem Angeln
Persönliche Daten: Tragen Sie auf den ersten Seiten Ihre persönlichen Daten (Name, Mitgliedsnummer) ein und versehen Sie das Dokument mit Ihrem Vereinsstempel, falls erforderlich.
Datum und Gewässer: Tragen Sie vor Beginn des Angelns sofort das Datum (ohne Jahreszahl) und die korrekte Gewässernummer (zu finden im Angelatlas Sachsen oder der Gewässerordnung) ein.
Während und nach dem Angeln (Fische eintragen)
Fische mit Fangbegrenzung: Alle Fischarten, die einer speziellen Stückzahl- oder Größenbegrenzung unterliegen (z. B. Raubfische wie Hecht, Zander, Bachforelle), müssen bei Entnahme sofort mit allen Details in die dafür vorgesehenen Spalten eingetragen werden.
Fische ohne Fangbegrenzung: Fische, die keiner Begrenzung unterliegen und mitgenommen werden, dürfen am Ende des Angeltages zusammengefasst (nach Stückzahl und Gewicht bzw. Art) eingetragen werden.
Kein Fang: Auch reine Angeltage ohne Fang müssen dokumentiert werden, da die Angeltage für die Gesamtstatistik des Verbandes wichtig sind
Jahresabrechnung
Frist: Füllen Sie die Jahresabrechnung (meist auf den letzten Seiten des Heftes) vor dem Ende des laufenden Kalenderjahres vollständig aus.
Abgabe: Reichen Sie die ausgefüllte Statistik fristgerecht bei Ihrem Angelverein oder über die digitale Erfassung (Checkliste)


