Notfall am Gewässer
Gewässer verunreinigt, was tun?
- Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) verständigen
- Handelt es sich nicht um einen akuten Notfall, aber Sie bemerken eine illegale Einleitung oder Verschmutzung, kontaktieren Sie die untere Wasserbehörde Ihres zuständigen Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt. Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erreichen Sie das Landratsamt unter der Telefonnummer 03501 515-0 (bzw. direkt das Referat Gewässerschutz unter -3411)


