Kinder und Jugend
Kinder und Jugend
Unter 9 Jahren: Kein eigener Schein nötig. Sie dürfen ohne eigene Rute unter Anleitung und mit der Ausrüstung eines volljährigen, berechtigten Anglers mitfischen (kein Hakenlösen/Töten von lebenden Fischen).
9 bis 16 Jahre: Ein Jugendfischereischein (ohne Prüfung) und ein Erlaubnisschein sind erforderlich. Das Angeln ist grundsätzlich nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen, erwachsenen Person mit Fischereischein erlaubt (Ausnahmen z. B. bei gliederten Vereinsmitgliedschaften ab 1 Jahr).
Ab 14 Jahren: Ablegung der Fischerprüfung möglich; nach Bestehen ist das Angeln ohne Begleitung gestattet.
Ab 16 Jahren: Gesetzliche Pflicht für den regulären Fischereischein inklusive erfolgreich abgelegter Fischerprüfung.


