Kinder und Jugend

Kinder und Jugend

  • Unter 9 Jahren: Kein eigener Schein nötig. Sie dürfen ohne eigene Rute unter Anleitung und mit der Ausrüstung eines volljährigen, berechtigten Anglers mitfischen (kein Hakenlösen/Töten von lebenden Fischen).

  • 9 bis 16 Jahre: Ein Jugendfischereischein (ohne Prüfung) und ein Erlaubnisschein sind erforderlich. Das Angeln ist grundsätzlich nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen, erwachsenen Person mit Fischereischein erlaubt (Ausnahmen z. B. bei gliederten Vereinsmitgliedschaften ab 1 Jahr).

  • Ab 14 Jahren: Ablegung der Fischerprüfung möglich; nach Bestehen ist das Angeln ohne Begleitung gestattet. 

  • Ab 16 Jahren: Gesetzliche Pflicht für den regulären Fischereischein inklusive erfolgreich abgelegter Fischerprüfung.

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